Welche Leitlinien die EU für die Agrarpolitik beschließt, hat enorme Auswirkungen auf den gesamten ländlichen Raum, auf Produkte im Handel und auf die Natur. Derzeit verhandelt die EU wieder über die nächste Förderperiode für die Jahre 2021 bis 2027. Der NABU sieht hierin die letzte Chance, noch einen echten Kurswechsel herbeizuführen – und die Natur vor ihrem Kollaps im ländlichen Raum zu bewahren.
- Einkommensunterstützung
- Maßnahmen zur Entwicklung des ländlichen Raums
- Marktmaßnahmen
Warum und wie subventioniert die Europäische Union die Landwirte und die Agrarindustrie mit über 60 Milliarden pro Jahr?
Die Subventionierung der Landwirtschaft in dieser Größenordnung liegt in der enormen Bedeutung der Landwirtschaft für Ernährung und Handel begründet. Aufgrund der Volatilität des Marktes und der geringen Einnahmen können die Landwirte jedoch nicht ohne direkte Einkommensbeihilfen auskommen. Deshalb erhalten die Landwirte Direktzahlungen gebunden an ihre Betriebsgröße für eine umweltschonende Landwirtschaft und die „Lieferung öffentlicher Güter“.
Die Gründe für die Subventionen sind vielfältig und änderten sich in den Jahrzehnten
Jeder Mitgliedstaat erhält einen errechneten Anteil an Subventionen, der an die anspruchsberechtigten Landwirte weitergeleitet wird. Deutschland hat in den Jahren 2016 und 2017 jeweils insgesamt 6,3 Milliarden sowohl für Direktzahlungen an Landwirte als auch für Programme zur Entwicklung des ländlichen Raums erhalten.
Verteilung der 60 Milliarden innerhalb der EU-Mitgliedsstaaten
In Deutschland werden die unterschiedlichen Agrarsubventionen auf der Grundlageverschiedener Säulen und Programme auf die Länder verteilt. Nach der Reform von 2013 wurde nun schrittweise eine „Pauschalregelung“ eingeführt, die es allen Landwirten in ganz Deutschland ermöglicht, ab 2019 die gleichen Beträge pro Hektar zu erhalten, mit zusätzlichen Fördermöglichkeiten für einen ökologischen Anbau, für junge Landwirte und für mittelgroße Betriebe. Darüber hinaus haben die Bauern nun auch Anspruch auf so genannte Greening-Prämien, was bedeutet, dass 30 % der Einkommensbeihilfen an drei zusätzliche Umweltmaßnahmen gebunden sind. Unterschieden zwischen Bundesländern lassen sich mit ihren unterschiedlichgroßen Anteilen an landwirtschaftlicher Flächen erklären.
Die EU-Agrarsubventionen setzen sich aus einer großen Anzahl sehr unterschiedlicher konkreter Maßnahmen zusammen: Direktzahlungen und Marktmaßnahmen, verbunden an verschiedene Töpfe und unterschiedliche Begründungen. Seit 2013 sind auch Beiträge der Bauern zuUmwelt und das Klima Teil der Begründungen für die GAP – in Form von: diversen Umweltmaßnahmen, „Greening“ (das Ergrünen) und ökologischer Landwirtschaft. Aber wie ist der Verhältnis zwischen umweltsbezogene Maßnahmen, Einkommensstabiliserung, ländliche Entwicklungsprogrammen und anderen Gründen für Agrarsubventionen?